Vertrag zur Verleihung unserer Fahrzeuge

Verleihvertrag für E-Fahrzeuge

VERLEIHVERTRAG FÜR E-FAHRZEUGE

1. PICK-E-BIKE FRANCHISING

Das Verleihsystem Pick-e-Bike wird im Franchising-Modell betrieben. Franchise-Geberin ist die Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil. Die Betreibergesellschaften sind Franchise-Nehmerinnen und erhalten für den Betrieb von Pick-e-Bike eine vertraglich befristete Lizenz.

2. BETREIBERGESELLSCHAFT

Das Verleihsystem Pick-e-Bike wird je nach Betriebsgebiet von verschiedenen Betreibergesellschaften betrieben:

a) Region Basel Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil

b) Region Fribourg Fribike Sharing SA, Route de Morat 135, 1763 Grange-Paccot

c) Region Aubonne Société Electrique des Forces de l'Aubonne SA, Chemin Lucien Chevallaz 5, 1170 Aubonne

Das Betriebsgebiet kann jederzeit ausgedehnt oder verkleinert werden. Wird der Betrieb in einem Betriebsgebiet eingestellt, fällt vorliegender Verleihvertrag zwischen dem Nutzer und der entsprechenden Betreibergesellschaft automatisch dahin.

3. PARTEIEN

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Betreibergesellschaft für das vom Nutzer gewählte Betriebsgebiet (im Folgenden Betreiberin) und dem Nutzer/der Nutzerin, der/die sich als Nutzer/Nutzerin im Sharing-System registriert (im Folgenden Nutzer).

Falls der Nutzer nach der Registrierung für ein Betriebsgebiet Fahrzeuge in einem anderen Betriebsgebiet bucht, kommt mit der ersten Buchung für jedes andere Betriebsgebiet ein Vertrag mit demselben Inhalt mit der Betreiberin des jeweiligen anderen Betriebsgebiets zustande. Der Nutzer wird bei erstmaligem Öffnen der Pick-e-Bike-App (im Folgenden App) in einem anderen Betriebsgebiet darauf hingewiesen, dass er bei weiterer Nutzung diese Bedingung akzeptiert.

4. ZUSTANDEKOMMEN VERTRAG

Dieser Vertrag kommt zustande, wenn der Nutzer in der App sämtliche erforderlichen Angaben zur Registrierung gemacht hat (unter Ziff. 8) und die Betreiberin den Vertragsschluss nach Prüfung der Angaben und Unterlagen durch eine entsprechende Bestätigung in der App akzeptiert.

Ab diesem Zeitpunkt kann der Nutzer während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrags Fahrzeuge gegen entsprechendes Entgelt verwenden.

5. VERTRAGSINHALT

Dieser Vertrag regelt das Recht des Nutzers, im Sharing-System Fahrzeuge für seinen persönlichen Gebrauch zu verwenden, und die damit verbundenen Pflichten.

Die einzelnen kostenpflichtigen Buchungen von Fahrzeugen erfolgen durch die entsprechende Funktion in der App.

6. SHARING SYSTEM

6.1 Fahrzeuge

Die Betreiberin stellt im Rahmen eines Sharing Systems Motorfahrräder(e-Bikes) und Kleinmotorräder (e-Scooter) zur Verfügung.

Die jeweils aktuellen Modelle und deren Qualifikation als e-Bike oder e-Scooter sind auf der Website www.pickebike.ch aufgelistet. Die entsprechende Liste bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.

Die Betreiberin kann die im Sharing System zur Verfügung gestellten Fahrzeuge und -modelle jederzeit erweitern oder beschränken.

6.2 Pick-e-Bike-Zone und Pick-e-Bike-Stationen

Die Fahrzeuge können nur innerhalb der jeweils aktuell gültigen Pick-e-Bike-Zone (Geofence) oder an Pick-e-Bike-Stationen (Stationen) des jeweiligen Betriebsgebiets übernommen (Pick-up) und abgegeben (Check-out) werden. Fahrzeuge können nicht im Geofence oder an Stationen eines Betriebsgebiets übernommen und im Geofence bzw. an Stationen eines anderen Betriebsgebiets abgegeben werden.

Die jeweils aktuell gültigen Geofences und Stationen der verschiedenen Betriebsgebiete sind in der App ersichtlich. Die entsprechende Beschreibung bildet in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieses Vertrags.

Wird ein Fahrzeug ausserhalb des jeweiligen Geofence bzw. Station abgestellt, kann die Miete nicht beendet und der Check-out-Prozess nicht durchgeführt werden. In diesem Fall laufen die Gebühren zulasten des Nutzers weiter, bis das Fahrzeug innerhalb des jeweiligen Geofence oder in eine Pick-e-Bike-Station abgestellt und der Check-out-Prozess abgeschlossen ist (siehe Ziff. 16.3).

Die Miete kann in Ausnahmefällen (z.B. bei vorübergehendem Nichtfunktionieren der App) während den Betriebszeiten des Kundenzentrums beendet werden.

Fahrten ausserhalb des Geofence sind zulässig.

Fahrten ins Ausland sind verboten. Die Betreiberin lehnt im Fall eines Verstosses gegen dieses Verbot jegliche Haftung ab und kann eine Gebühr erheben, siehe Gebührenliste.

Die jeweilige Betreiberin kann den jeweiligen Geofence jederzeit erweitern oder beschränken.

6.3 Verfügbarkeit

Die Betreiberin bemüht sich, die Fahrzeuge entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer zur Verfügung zu stellen.

Die aktuell verfügbaren Fahrzeuge sind jeweils in der App sichtbar.

Da die Fahrzeuge nicht kontinuierlich vor Ort von der Betreiberin überwacht werden können, kann die Betreiberin die Verfügbarkeit von funktionsfähigen Fahrzeugen an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten nicht garantieren, auch wenn die App anzeigt, dass sich ein Fahrzeug an einem bestimmten Ort befindet.

7. APP

7.1 Funktionen der App

Reservationen, Buchungen, Pick-up, Auf- und Abschliessen des Fahrzeugs, Check-out, Bezahlung und weitere Vorgänge erfolgen über die App, die der Nutzer auf sein Smartphone laden muss.

7.2 Download der App

Die App kann in den App-Stores von Google Play und Apple gratis heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt diesem Vertrag.

7.3 Nutzung der App

Die App darf nur vom registrierten Nutzer genutzt werden.

Der Nutzer muss durch die Verwendung von geeigneten Passwörtern oder anderen Sicherungsmassnahmen dafür sorgen, dass keine Drittperson die App zum Buchen und Fahren von Fahrzeugen verwenden kann. Der Nutzer haftet für die missbräuchliche Verwendung der App durch Dritte.

Verliert der Nutzer sein Smartphone, hat er dies umgehend der Betreiberin zu melden, damit diese weitere Buchungen von Fahrzeugen über die App auf dem Smartphone des Nutzers sperren kann.

Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der App.

7.4 Lizenz

Die Betreiberin gewährt dem Nutzer eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien der Software erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch das ihr zugrundeliegende Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden.

7.5 Inhalt der App

Die Betreiberin bzw. Pick-e-Bike kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern.

7.6 Haftung

Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Nutzers. Der Nutzer muss selbst dafür besorgt sein, sein Smartphone insbesondere vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Jede Haftung der Betreiberin oder des Eigentümers der App im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

7.7 Löschen des Kontos

Der Nutzer kann sein Konto jederzeit löschen. Von der Löschung unberührt bleiben diejenigen Rechte und Pflichten, die gemäss ihrer Natur über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus Bestand haben.

8. REGISTRIERUNG ALS NUTZER

8.1 Registrierung als Privatperson

Die Registrierung als Nutzer erfolgt, indem der Nutzer mindestens folgende Angaben in die App eingibt:

· Vor- und Nachname (entsprechend den Angaben in den offiziellen Dokumenten)

· offizielle Wohnadresse des Nutzers (Ort, an dem der Nutzer bei den Einwohnerbehörden registriert ist)

· gültige Mobilnummer des Nutzers

· E-Mail-Adresse des Nutzers

· gültige Debit- oder Kreditkarte

Ausserdem muss der Nutzer die folgenden Dokumente fotografieren und über die entsprechende Funktion in der App übermitteln:

· gültiger Führerausweis des Nutzers (sofern der Nutzer e-Bikes mit Speedsetting 35km/h und/oder 45km/h und/oder e-Scooter mieten möchte)

· gültige Identitätskarte oder Pass (Seite mit Angaben zur Person) des Nutzers (sofern der Nutzer e-Bikes mit Speedsetting 25km/h mieten möchte und mindestens das 16. Altersjahr vollendet hat (vgl. 11.1.2))

8.2 Registrierung für die Nutzung eines Shared Costs-Modells

Ist der Nutzer berechtigt, ein Shared Costs-Modell eines Kooperationspartners der jeweiligen Betreiberin zu nutzen, hat er selbst dafür besorgt zu sein, dass seine Registrierung als privater Nutzer auf der App erfolgt ist. Zur Identifikation als Berechtigter für das Shared-Cost-Modell des Kooperationspartners muss der Nutzer zusätzlich von Pick-e-Bike für das Shared-Cost-Modell berechtigt werden.

Die Registrierung und das Nutzen mit den Konditionen des Kooperationspartners ist nur solange zulässig, solange der Nutzer die entsprechende Berechtigung des Kooperationspartners hat. Wird diese beendet, hat der Nutzer die Registrierung anzupassen gemäss Ziffer 8.1 hiervor.

Im Übrigen gilt der vorliegende Verleihvertrag zwischen dem Nutzer und der Betreiberin unverändert.

8.3 Registrierung für die Nutzung einer privaten Flotte

Ist der Nutzer berechtigt, die private Flotte eines Kooperationspartners der jeweiligen Betreiberin zu nutzen, hat er selbst dafür besorgt zu sein, dass seine Registrierung als privater Nutzer auf der App erfolgt ist. Zur Identifikation als Berechtigter für die Nutzung einer privaten Flotte des Kooperationspartners muss der Nutzer zusätzlich von Pick-e-Bike für die private Flotte des Kooperationspartners berechtigt werden.

Die Registrierung und das Nutzen der privaten Flotte ist nur solange zulässig, solange der Nutzer die entsprechende Berechtigung des Kooperationspartners hat. Wird diese beendet, hat der Nutzer die Registrierung anzupassen gemäss Ziffer 8.1 hiervor.

Die Nutzung der privaten Flotte ist nur möglich, wenn der Nutzer in der App die entsprechende Funktion wählt und das Fahrzeug über die App aufschliesst. Solange der Nutzer Fahrzeuge der privaten Flotte nutzt, besteht kein Verleihverhältnis mit einer Betreiberin oder mit Pick-e-Bike.

Der Nutzer kann über die App auch die Fahrzeuge der Betreiberin im jeweiligen Betriebsgebiet benutzen. Wenn der Nutzer ein solches Fahrzeug nutzt, gilt der vorliegende Verleihvertrag zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Betreiberin.

9. KOSTEN

9.1 App

Das Herunterladen und Nutzen der App ist kostenlos.

9.2 Gebrauch eines Fahrzeugs

Die Kosten für den Gebrauch eines Fahrzeugs berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs im jeweiligen Betriebsgebiet anwendbaren Tarif für die jeweilige Fahrzeugkategorie.

Der Tarif bemisst sich anhand der Nutzungszeit der Miete, d.h. der Summe der Minuten zwischen dem Start der Miete (Pick-up) und dem Beenden der Miete (Check-out), sowie anhand der Art des genutzten Fahrzeugs (e-Bike oder e-Scooter) und des Speedsetting.

Während des «Fahrzeug sperren»-Modus läuft die Nutzungszeit zu den geltenden Pausierungstarifen weiter.

Gewisse Gebühren (wie Reservations- oder Aktivierungsgebühren) fallen gemäss jeweils aktuell gültigem Tarif pro Miete an.

Die Kosten für den Gebrauch eines Fahrzeugs sind unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Die aktuell gültigen Tarife sind in der App sowie auf dem in der App und auf der Website www.pickebike.ch hinterlegten Tarifblatt ersichtlich.

Über die App können Nutzer, die über die jeweiligen Voraussetzungen verfügen, auch Käufe gemäss jeweils gültigem Angebot tätigen (z.B. Guthaben, Tagespässe, Speedsetting).

Die Betreiberin kann die Tarife und Gebühren jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen. Der Nutzer akzeptiert die neuen Tarife und Gebühren, wenn er die nächste Buchung tätigt.

Besitzerinnen und Besitzer eines TNW-U-Abonnements oder eines Generalabonnements (GA) haben die Möglichkeit in der Pick-e-Bike-App das U-Connect-Abonnement zu erwerben. Das U-Connect-Abonnement ist einen Monat gültig und verlängert sich bis zur Kündigung automatisch. Eine Kündigung des U-Connect-Abonnements ist jederzeit bis 24 Stunden vor Ablauf möglich.

9.3 Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich mit Debit- oder Kreditkarten (Mastercard oder Visa).

Die Abbuchung der fälligen Beträge erfolgt nach einem von der Betreiberin festgelegten Zahlungsintervall innerhalb eines Monats.

Sobald der fällige Betrag CHF 50 erreicht, wird auch während eines laufenden Monats eine Rechnung ausgelöst und der Betrag von der Debit- oder Kreditkarte des Nutzers abgebucht.

9.4 Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen

Die Betreiberin ist berechtigt, dem Nutzer Gebühren für ausserordentliche Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Ausserordentliche Aufwendungen sind insbesondere:

· sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Beschädigung des Fahrzeugs während der Miete

· sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Abhandenkommen eines Fahrzeugs während der Miete

· sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Unfall während der Miete

· sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit einem angeblichen Verstoss gegen Verkehrsregeln oder angeblichen Straftaten während der Miete

· Gebühr für eine verbotene Nutzung im Ausland

Die Gebühren berechnen sich nach dem im Zeitpunkt der Buchung des Fahrzeugs geltenden Gebührenliste.

Die aktuell gültige Gebührenliste kann auf der Website www.pickebike.ch eingesehen werden.

Die Betreiberin kann die Gebühren jederzeit mit Wirkung für alle künftigen Buchungen von Fahrzeugen einseitig anpassen.

10. VERFÜGBARKEIT FAHRZEUGE

Da die abgestellten Fahrzeuge nicht kontinuierlich vor Ort von der Betreiberin überwacht werden können, kann die Betreiberin nicht garantieren, dass sich die Fahrzeuge in jedem Fall tatsächlich am in der App angegebenen Ort befinden.

Da die Fahrzeuge nicht vor jeder Nutzung von der Betreiberin überprüft werden können, kann die Betreiberin auch nicht garantieren, dass sich die Fahrzeuge in jedem Fall in funktionsfähigem und betriebstauglichem Zustand befinden.

Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug von der Betreiberin.

Der Nutzer hat dies beim Entscheid für die Nutzung eines Fahrzeugs von Pick-e-Bike zu berücksichtigen und bei der Planung der Nutzung in jedem Fall genügend Zeit einzuberechnen für den Fall, dass er ein anderes Fahrzeug von Pick-e-Bike buchen oder ein anderes Transportmittel benutzen muss.

Die Betreiberin schliesst im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Fahrzeugen soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung aus. Die Betreiberin ist insbesondere nicht haftbar in Fällen, in denen der Nutzer einen Termin nicht wahrnehmen kann, weil er nicht genügend Zeit für die Über eines alternativen Transportmittels einberechnet hat.

11. VORAUSSETZUNG FÜR DIE BENUTZUNG DES FAHRZEUGS

11.1 Führerausweis

11.1.1 Nutzung mit gültigem Führerausweis

Für die Nutzung von e-Bikes im Speedsetting 35 km/h oder 45 km/h und e-Scooter ist ein gültiger Führerausweis der jeweiligen Kategorie erforderlich.

Nutzer mit entsprechendem Führerausweis können für e-Bikes ein Speedupgrade 45 km/h erwerben gemäss jeweiligem Angebot der Betreiberin. Während der Dauer der Gültigkeit des Speedupgrade werden alle verwendeten e-Bikes automatisch mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h freigeschaltet.

Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines entsprechenden Fahrzeugs, dass er zum Zeitpunkt der Miete über einen gültigen Führerausweis der erforderlichen Kategorie verfügt, der nicht entzogen wurde. Dem Nutzer ist es ferner untersagt, die Dienste der Betreiberin mit einem allfälligen Ausweisduplikat in Anspruch zu nehmen, nachdem sein Führerausweis durch die zuständigen Behörden entzogen wurde. Die Nutzung eines entsprechenden Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis ist untersagt.

Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs zudem, dass ihm zum Zeitpunkt der Miete das Fahren nicht verboten wurde. Die Nutzung eines Fahrzeugs trotz Verbots ist untersagt.

11.1.2 Nutzung eines e-Bikes im Speedsetting 25 km/h ohne Führerausweis ab 16 Jahren

Die Nutzung eines e-Bikes im Speedsetting 25km/h ohne Führerausweis ab 16 Jahren ist nur in der Region Basel möglich.

Nutzer ohne Führerausweis müssen mindestens das 16. Altersjahr vollendet haben.

Nutzer ohne Führerausweis ab 16 Jahren können e-Bikes im Speedsetting 25 km/h mieten, jedoch keine e-Scooter. Hat ein Nutzer bei der Registrierung keinen gültigen Führerausweis hinterlegt, ist die Maximalgeschwindigkeit des genutzten e-Bike auf 25 km/h limitiert. Die Drosselung des e-Bikes erfolgt automatisch bei jeder Nutzung (Öffnen des Fahrzeugs) durch einen Nutzer ohne Führerausweis und wird am Fahrzeug angezeigt (Fahrzeugdisplay und spezielles zusätzliches Rücklicht).

Nutzer ohne Führerausweis, welche mindestens das 16. Altersjahr vollendet haben, werden entsprechend als Nutzer im Speedsetting 25 km/h registriert. Nutzer ohne Führerausweis müssen für den Kontrollfall einen amtlich gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mit sich zu führen und die Pick-e-Bike-App vorweisen können. Die Nutzung eines e-Bikes durch Nutzer ohne Führerausweis ohne Mitführen eines amtlich gültigen Ausweises ist untersagt. Wenn anlässlich einer Polizeikontrolle festgestellt wird, dass der Nutzer keinen amtlich gültigen Ausweis mitführte, schuldet der Nutzer der Betreiberin eine Bearbeitungsgebühr gemäss der Gebührenliste, die auf der Website www.pickebike.ch publiziert ist.

Wenn ein Nutzer, der bisher im Speedsetting 25 km/h ohne Führerausweis ab 16 Jahren registriert war, einen Führerausweis erwirbt, kann er sich entsprechend in der App neu als Nutzer mit Führerausweis registrieren lassen (vgl. Ziff. 4 und 8 hiervor).

Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs, dass ihm zum Zeitpunkt der Miete das Fahren nicht verboten wurde. Die Nutzung eines Fahrzeugs trotz Verbots ist untersagt.

11.2 Uneingeschränkte Fahrfähigkeit

Der Nutzer bestätigt durch das Buchen eines Fahrzeugs, dass er zum Zeitpunkt der Miete und auch während der Fahrt uneingeschränkt fahrfähig ist. Die Nutzung eines Fahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ist untersagt.

Der Nutzer bestätigt insbesondere, dass seine Fahrfähigkeit (insbesondere Reaktion und Balance) nicht eingeschränkt ist wegen Einwirkung von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln, Übermüdung, Krankheit oder aus einem anderen Grund.

11.3 Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit

Der Nutzer bestätigt durch das Pick-Up eines Fahrzeugs, dass das anzumietende Fahrzeug funktionsfähig und fahrtüchtig ist (siehe Ziffer 12.4).

12. BEGINN DER MIETE DES FAHRZEUGS

12.1 Auswahl des Betriebsgebietes

Die Betriebsgebiete werden entsprechend des Standortes des Kunden automatisch in der App angezeigt (siehe Ziffer 2).

12.2 Pick-up-Prozess

Der Pick-up-Prozess kann nur durchgeführt werden, wenn der Nutzer mit seinem Smartphone über eine stabile Internetverbindung verbunden ist.

Die Buchung des Fahrzeugs erfolgt ausschliesslich über die App. Das Fahrzeug kann mit vorgängiger Reservation in der App oder direkt über das Scannen des auf dem Fahrzeug angebrachten QR-Code in Betrieb genommen werden (Pick-up ohne vorgängige Reservation).

Die Fahrzeuge können maximal 15 Minuten im Voraus reserviert werden. Für diese Zeit kann gemäss jeweils aktuellem Tarif eine Reservierungsgebühr anfallen.

Nach Ablauf der Reservationszeit verfällt die Reservation.

12.3 Übernahme des Fahrzeugs

Der Nutzer übernimmt das Fahrzeug am Standort, an dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übernahme befindet.

Falls sich das Fahrzeug nicht am oder in der Nähe des Standorts gemäss App befindet, benachrichtigt der Nutzer die Betreiberin unverzüglich telefonisch unter 0848 02 03 04. Die Betreiberin storniert die Buchung für dieses Fahrzeug. Dem Nutzer werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche des Nutzers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

12.4 Prüfung auf Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit

Der Nutzer ist von Gesetzes wegen verpflichtet, sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand ist. Ein Verstoss gegen diese Pflicht kann zur Strafbarkeit des Nutzers führen.

Deshalb hat der Nutzer das Fahrzeug und das vorgeschriebene Zubehör bei Mietbeginn und vor Fahrtantritt insbesondere auf dessen Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit hin zu prüfen.

Der Nutzer prüft vor Mietbeginn insbesondere, ob

· die Bremsen funktionieren

· die Lichter funktionieren

· der Rückspiegel intakt und sauber ist

· die Pneus aufgepumpt sind

· das Kontrollschild in gut lesbarem Zustand ist

· soweit ersichtlich alle erforderlichen Teile vorhanden sind

· die gesetzlich vorgeschriebenen Helme vorhanden sind

Falls mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Betriebssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs anderweitig nicht gewährt ist, darf der Nutzer die Fahrt nicht antreten. Der Nutzer meldet diesen Umstand unverzüglich über die entsprechende Funktion «Problem melden» in der App. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden keine Kosten in Rechnung gestellt. Schadenersatzansprüche des Nutzers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Fahrt oder nach der Rückgabe festgestellte Mängel während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer gemäss Gebührenliste in Rechnung gestellt werden.

12.5 Prüfung Fahrzeug auf weitere Mängel und Beschädigungen

Der Nutzer muss bei Mietbeginn und vor Fahrtantritt auch prüfen, ob das Fahrzeug andere Mängel oder Beschädigungen aufweist, die die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit nicht beeinflussen.

Falls der Nutzer solche Mängel oder Beschädigungen feststellt, meldet er diese vor Fahrtantritt über die entsprechende Funktion in der App. Wenn der Nutzer anschliessend die Fahrt antritt, bestätigt der Nutzer, dass die festgestellten Mängel oder Beschädigungen die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht einschränken.

Falls der Nutzer keine entsprechende Meldung macht, besteht die Vermutung, dass allfällige während der Miete oder nach der Rückgabe festgestellte Beschädigungen während der Miete entstanden sind und vom Nutzer verursacht wurden. Diese Mängel können dem Nutzer gemäss Gebührenliste in Rechnung gestellt werden.

12.6 Fahrzeugausweis

Der Fahrzeugausweis im Original liegt bei der Geschäftsstelle der Betreiberin. Die Betreiberin wird den Fahrzeugausweis auf Anforderung vorweisen.

13. MIETE DES FAHRZEUGS

13.1 Sorgfältiger Gebrauch

Der Nutzer muss das Fahrzeug sorgfältig gebrauchen.

13.2 Strassen

Die e-Bikes dürfen nur auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, auf denen Motorfahrräder fahren dürfen.

Nutzer, die ein e-Bikes im Speedsetting 25 km/h nutzen, sind beim Signal «Verbot für Motorfahrräder» zur Fahrt mitlaufendem Motor berechtigt. Gleiches gilt auf Verkehrsflächen, die einen beschränkten Radverkehr zulassen.

Die e-Scooter dürfen nur auf Strassen und befestigten Wegen benutzt werden, auf denen Kleinmotorräder fahren dürfen.

Der Einsatz auf unbefestigten Wegen ist verboten.

13.3 Rennen und sportliche Veranstaltungen

Mit den Fahrzeugen dürfen keine Rennen gefahren oder an sportlichen Veranstaltungen teilgenommen werden.

13.4 Gebrauch zu Geschäfts- und Erwerbszwecken

Die Fahrzeuge dürfen nicht zu Geschäfts- oder Erwerbszwecken wie Taxidienste, Kurierdienste, Erbringen von Transportdienstleistungen und Ähnliches verwendet werden.

13.5 Überlassen an Dritte

Die Fahrzeuge sind (abgesehen von der Mitfahrmöglichkeit auf e-Scootern) einzig für den durch den registrierten Nutzer bestimmt.

Der Nutzer darf die Fahrzeuge nicht an Dritte weitergeben, Dritten überlassen oder von Dritten fahren lassen.

13.6 Mitfahrer

Mitfahrer dürfen nur auf e-Scootern auf dem dafür eingerichteten Platz mitfahren (ein Mitfahrer pro e-Scooter). Die Mitfahrer müssen sich an die anwendbaren Verkehrsregeln halten.

Auf e-Bikes dürfen keine Mitfahrer mitfahren.

13.7 Kinder

Die Fahrzeuge dürfen nicht zum Transport von Kindern unter sieben Jahren verwendet werden. Kinder über sieben Jahren dürfen auf e-Scootern nur mitfahren, falls sie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Mitfahren erfüllen und einen vorschriftsgemässen Schutzhelm tragen. Die Betreiberin stellt keine Schutzhelme für Kinder zur Verfügung.

13.8 Veränderungen am Fahrzeug und am Zubehör

Der Nutzer darf die Fahrzeuge und das Zubehör nicht verändern. Dies schliesst auch Reparaturen ein. Reparaturen dürfen nur von der Betreiberin vorgenommen werden.

Der Nutzer darf an den Fahrzeugen insbesondere keine Kindersitze, Nachlaufteile oder Anhänger anbringen.

14. EINHALTEN DER VERKEHRSREGELN

14.1 Pflichten des Nutzers und des Mitfahrers

Der Nutzer verpflichtet sich, jederzeit sämtliche Verkehrsregeln einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass auch ein allfälliger Mitfahrer jederzeit sämtliche Verkehrsregeln einhält.

14.2 Helmtragepflicht

Der Nutzer und der allfällige Mitfahrer sind insbesondere verpflichtet, während der gesamten Fahrt und unabhängig vom Geschwindigkeitsmodus Schutzhelme zu tragen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Betreiberin stellt entsprechende Schutzhelme für Erwachsene zur Verfügung. Bei e-Scootern immer zwei.

Fahrten von Nutzern und/oder Mitfahrern ohne Helm sind untersagt.

14.3 Beleuchtung

Die Beleuchtung des Fahrzeugs muss während der ganzen Fahrt eingeschaltet und funktionstüchtig sein. Falls die Beleuchtung und/oder bei e-Bikes im Speedsetting 25 km/h das zusätzliche Rücklicht zum Anzeigen des Speedsetting nicht funktioniert, ist die Miete mit diesem Fahrzeug zu beenden und der Mangel über die entsprechende Funktion in der App zu melden.

14.4 Verstoss gegen Verkehrsregeln und Begehen von Straftaten

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er und sein allfälliger Mitfahrer sämtliche anwendbaren Verkehrsregeln kennen und einhalten und während der Miete keine Straftaten begehen.

Wenn die Betreiberin von der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden informiert wird, dass der Fahrer oder Mitfahrer eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen Verkehrsregeln verstossen oder eine Straftat begangen hat oder haben soll, ist die Betreiberin ausdrücklich ermächtigt, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen, wer gemäss dem Buchungssystem zu diesem Zeitpunkt der Nutzer des Fahrzeugs war.

In diesem Fall schuldet der Nutzer der Betreiberin eine Bearbeitungsgebühr gemäss der Gebührenliste, die auf der Website www.pickebike.ch publiziert ist. Ziff. 14.5 bleibt vorbehalten.

Die Betreiberin kann bei Hinweis auf Verkehrsregelverstösse oder Straftaten bereits vor einem rechtskräftigen Urteil Nutzer von der künftigen Nutzung der Dienste ausschliessen.

14.5 Haftung des Nutzers

Der Nutzer ist für die Folgen von Verkehrsregelverstössen oder Straftaten, die während der Miete begangen werden, vollumfänglich haftbar.

Der Nutzer muss insbesondere sämtliche Bussen übernehmen, die für Vorfälle während der Nutzungsdauer verhängt werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Betreiberin vollständig schadlos zu halten. Die Pflicht zur Schadloshaltung schliesst den Ersatz für Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen Dritter, den Aufwand der Betreiberin gemäss Gebührenliste auf www.pickebike.ch und allfälliger Rechtsvertreter der Betreiberin sowie Geldersatz für Ordnungsbussen ein, die gegen die Betreiberin als Halter verhängt werden.

15. AUFTRETEN VON MÄNGELN WÄHREND DER FAHRT

15.1 Schwere Mängel

Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs ausschliessen, muss der Nutzer die Miete sofort beenden und den Mangel unverzüglich über die entsprechende Funktion in der App melden. Das Fahrzeug wird für die Benutzung gesperrt und dem Nutzer werden für diese Miete keine Kosten in Rechnung gestellt, sofern die anschliessende Kontrolle den gemeldeten Mangel bestätigt.

Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

15.2 Leichte Mängel

Treten während der Miete Mängel am Fahrzeug auf, die die Betriebssicherheit oder Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen, muss der Nutzer diese am Ende der Miete über die entsprechende Funktion in der App melden.

Der Nutzer ist weder verpflichtet noch berechtigt, diese Mängel selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

16. MIETENDE UND FAHRZEUGRÜCKGABE

16.1 Parkieren

Wenn der Nutzer das Fahrzeug nicht mehr benötigt, parkiert er es unter Einhaltung der anwendbaren Verkehrsregeln an einem öffentlich zugänglichen Ort mit GPS-Empfang innerhalb des jeweiligen Geofence bzw. an einer Station und startet den Check-out-Prozess. Nach dem Check-out-Prozess hat der Nutzer die Möglichkeit ein Foto des parkierten Fahrzeugs in der App hochzuladen.

Alle Fahrzeuge dürfen an den dafür vorgesehenen Stationen parkiert werden, sofern ein Parkplatz vorhanden ist. Unter Umständen (vgl. jeweils aktuelle Tarife) wird dem Nutzer für die Rückgabe des Fahrzeugs an einer Station ein Incentive gutgeschrieben.

Ausserhalb der Stationen dürfen e-Bikes auf dafür vorgesehenen Parkplätzen oder auf einem Trottoir abgestellt werden, sofern für die Fussgänger ein mindestens 1.50 Meter breiter Raum frei bleibt.

E-Scooter müssen auf offiziellen Parkplätzen für Kleinmotorräder abgestellt werden. Das Parkieren von e-Scootern auf dem Trottoir ist untersagt, sofern das Parkieren nicht durch Signale oder Markierungen ausdrücklich zugelassen ist.

Der Nutzer kann für falsches Parkieren gebüsst werden und muss für sämtliche Kosten aufkommen, die bei der Betreiberin im Zusammenhang mit dem falschen Parkieren anfallen (Umparkieren, Zeitaufwand im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden, Ordnungsbussen, Schadenersatz für Abschleppen durch eine berechtigte Drittperson).

16.2 Parkieren ausserhalb des Geofence

Wenn der Nutzer das Fahrzeug ausserhalb des Geofence bzw. Station abstellt, kann der Check-out-Prozess nicht durchgeführt werden und die kostenpflichtige Miete läuft weiter, bis das Fahrzeug vom Nutzer im jeweiligen Geofence oder in eine Station zurückgebracht und die Miete dort beendet wird.

16.3 Check-out-Prozess

Der Check-out-Prozess kann nur durchgeführt werden, sofern sich das Fahrzeug im Geofence oder einer Station der jeweiligen Betreiberin befindet, GPS-Empfang besteht und das Fahrzeug online ist.

Im Rahmen des Check-out muss der Nutzer, sämtliche Mängel und Schäden, die während der Miete aufgetreten sind, über die entsprechende Funktion in der App melden. Wenn der Nutzer diese Meldung nicht macht, haftet er für sämtlichen Schäden, der der Betreiberin oder dem nächsten Nutzer daraus entsteht.

Der Check-out und damit die Rückgabe des Fahrzeugs ist abgeschlossen, wenn die Miete beendet und der anschliessende Bestätigungsprozess abgeschlossen wurden. Falls der Nutzer die Miete nicht beendet oder den Bestätigungsprozess nicht abschliesst, laufen die Miete und die damit verbundenen Tarife weiter.

16.4 Prüfung des Fahrzeugs nach der Rückgabe

Der Nutzer ist sich bewusst, dass die Betreiberin das Fahrzeug nicht unmittelbar nach der Rückgabe selbst prüfen kann. Die Prüfung des Fahrzeugs erfolgt entweder durch den nächsten Nutzer oder, falls das Fahrzeug während dieser Zeit nicht von einem nächsten Nutzer verwendet wird, innerhalb der nächsten sieben Kalendertage durch die Betreiberin.

Die Betreiberin teilt dem Nutzer allfällige Mängel spätestens innert sieben Kalendertagen nach der Rückgabe mit.

16.5 Sichern des Fahrzeugs

Wenn der Nutzer das Fahrzeug am Ende der Miete abstellt oder während der Dauer der Nutzung vorübergehend sperrt, ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug gegen Wegrollen gesichert ist. Der Nutzer ist haftbar, falls das Fahrzeug wegen nicht korrekter Sicherung beschädigt wird oder abhandenkommt.

17. BEZAHLUNG

Fahrzeuge können nur gebucht werden, wenn der Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung über eine gültige, von der Betreiberin akzeptierte Debit- oder Kreditkarte verfügt und der Kartenherausgeber die Belastung zulässt.

18. BESCHÄDIGUNG UND VERLUST

Der Nutzer haftet für Beschädigungen, die er fahrlässig oder vorsätzlich am Fahrzeug oder Zubehör verursacht sowie für den Verlust des Fahrzeugs und von Zubehör während der Miete oder zufolge mangelhafter Sicherung des Fahrzeugs am Ende der Miete.

Unterlässt der Nutzer eine entsprechende Meldung vor Mietbeginn, besteht die Vermutung, dass von der Betreiberin oder dem nächsten Nutzer festgestellte Schäden durch den Nutzer verursacht wurden bzw. das Zubehör während der Nutzung durch den Nutzer verloren ging. Diese können dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.

Reparaturen dürfen ausschliesslich von der Betreiberin und von der Betreiberin beauftragten Dritten vorgenommen werden. Der Nutzer darf keine Reparaturen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

19. UNFALL

Ereignet sich ein Unfall mit dem Fahrzeug, hat der Nutzer sofort anzuhalten und Meldung bei der Betreiberin zu machen.

Jeder Unfall ist über die entsprechende Funktion in der App oder telefonisch über die in der App angegebene Telefonnummer sofort zu melden, sobald dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann.

Bei einem Personenschaden ist unbedingt die Polizei (Telefonnummern 117 oder 112) zu benachrichtigen.

Der Nutzer darf keine Sachverhalts- oder Schuldanerkennung unterschreiben.

Sofern dies ohne Gefahr für den Nutzer, einen allfälligen Mitfahrer und andere involvierte Personen erfolgen kann, erstellt der Nutzer Fotos, die die Unfallsituation dokumentieren.

Der Nutzer verpflichtet sich, der Betreiberin nach einem Unfall sämtliche Angaben zu liefern, die von involvierten Versicherungsgesellschaften verlangt werden.

20. STURZ

Stürzt der Nutzer und/oder es entsteht ein Schaden am Fahrzeug oder Schutzhelm (z.B. durch Herunterfallen), muss er den Sturz über die entsprechende Funktion in der App unverzüglich melden, damit Pick-e-Bike Reparaturen und die Auswechslung des Schutzhelms veranlassen kann.

21. BATTERIEBRAND

Falls sich ein Batteriebrand ereignen sollte, muss der Nutzer unbedingt die Feuerwehr (Telefonnummern 118 oder 112) alarmieren, damit diese für die fachgerechte Löschung sorgen kann. Eigene Löschversuche sind zu unterlassen.

Der Nutzer muss den Brand zusätzlich über die entsprechende Funktion in der App oder telefonisch über die in der App hinterlegte Telefonnummer unverzüglich melden, damit Pick-e-Bike Reparaturen und die Auswechslung der Batterien veranlassen kann.

22. VERLUST DES FAHRZEUGS ODER VON ZUBEHÖR

Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Verlust eines Fahrzeugs unverzüglich telefonisch über die Servicenummer 0848 02 03 04 zu melden. Der Nutzer haftet nicht für den Verlust von Fahrzeugen, die ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App pausiert wurden. Das Risiko für Beschädigungen bei Abstellen von Fahrzeugen in der Nähe von grösseren Veranstaltungen (z.B. Fussballspiele, Konzerte, Fasnacht, etc.) trägt der Nutzer.

Wird ein Fahrzeug, das nicht ordnungsgemäss über die entsprechende Funktion in der App pausiert wurde, während der Miete gestohlen oder entwendet, haftet der Nutzer für den Verlust des Fahrzeugs. Sofern es gelingt, anhand der GPS-Daten das Fahrzeug wieder zu finden, haftet der Nutzer für die durch den Verlust entstehenden Umtriebe und sämtliche Beschädigungen, die bei Wiederauffinden des Fahrzeugs am Fahrzeug oder am Zubehör bestehen.

Falls zum Zeitpunkt des Beginns der Miete Zubehör fehlt, muss der Nutzer dies vor Fahrtantritt über die entsprechende Funktion in der App melden. Unterlässt der Nutzer eine entsprechende Meldung vor Fahrtantritt, besteht die Vermutung, dass nach Ende der Mietdauer fehlendes Zubehör während der Mietdauer verloren ging.

Umtriebe im Zusammenhang mit Diebstählen und Entwendungen werden dem Nutzer gemäss Gebührenliste auf www.pickebike.ch verrechnet.

23. HAFTUNG DER BETREIBERIN

Die Haftung der Betreiberin für eigenes Handeln und Unterlassen sowie Handeln und Unterlassen von Hilfspersonen ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Die Betreiberin haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die der Nutzer in oder an den Fahrzeugen zurücklässt, oder während der Miete in den Transportvorrichtungen des Fahrzeugs aufbewahrt.

Die Betreiberin haftet nicht für Schäden an Geräten welche im Zusammenhang mit der Nutzung der Gerätehalterung «SP Connect» stehen.

24. VERSICHERUNGEN

24.1 E-Bikes

Die e-Bikes sind über die Kollektiv-Haftpflichtversicherung des Kantons versichert, in dem sie zugelassen sind.

Die aktuellen Informationsblätter der Haftpflichtversicherungen betreffend Umfang und Ausschluss der Versicherung können unter www.pickebike.ch eingesehen werden. Die massgeblichen Versicherungsbedingungen können jederzeit geändert werden.

Die Kollektiv-Haftpflichtversicherung deckt nicht alle Schäden ab und kann unter bestimmten Umständen auf den Nutzer Rückgriff nehmen. Die Betreiberin empfiehlt allen Nutzern den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die Sharing-Fahrzeuge einschliesst und einen Grobfahrlässigkeitsverzicht vorsieht.

Falls die Betreiberin für ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis einzustehen hat, kann die Betreiberin auf den Nutzer Rückgriff nehmen.

24.2 E-Scooter

Die e-Scooter sind durch die Betreiberin versichert (Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung).

Die aktuellen Informationsblätter der Haftpflichtversicherungen betreffend Umfang und Ausschluss der Versicherung können unter www.pickebike.ch eingesehen werden. Die massgeblichen Versicherungsbedingungen können jederzeit geändert werden.

Die Versicherung deckt nicht alle Schäden ab und kann unter bestimmten Umständen auf den Nutzer Rückgriff nehmen. Die Betreiberin empfiehlt allen Nutzern den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die Sharing-Fahrzeuge einschliesst und einen Grobfahrlässigkeitsverzicht vorsieht.

Falls die Betreiberin als Motorfahrzeughalter oder aus anderen Gründen für ein vom Nutzer verursachtes Schadensereignis einzustehen hat, kann die Betreiberin auf den Nutzer Rückgriff nehmen.

25. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN

Die Datenschutzbestimmungen sind in einem separaten Dokument beschrieben. Sie sind Bestandteil dieses Vertrags.

26. ÄNDERUNGEN DER PERSONALIEN

Der Nutzer ist verpflichtet, der Betreiberin Änderungen seiner Personalien, über die entsprechende Funktion in der App, über die Servicenummer 0848 02 03 04 oder per E-Mail an hello(at)pickebike.ch mitzuteilen.

27. DAUER DES VERTRAGS

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Er endet automatisch, falls dem Nutzer der Führerausweis vorübergehend oder dauerhaft entzogen, das Fahren verboten oder der Nutzer dauerhaft fahruntauglich wird. Der Nutzer ist verpflichtet, entsprechende Umstände umgehend über das Kundenzentrum zu melden.

Der Vertrag endet zudem automatisch mit dem Tod des Nutzers.

Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung per E-Mail an die Betreiberin kündigen (siehe Anleitung). In diesem Fall endet die Berechtigung des Nutzers, das Sharing-System zu nutzen unverzüglich. Falls der Nutzer in Zukunft das Sharing-System wieder nutzen möchte, muss er sich wieder neu registrieren und sämtliche erforderlichen Dokumente und Angaben neu liefern.

Die Betreiberin kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Tagen kündigen, insbesondere falls der Nutzer die Fahrzeuge nicht sicher gebraucht, gegen diesen Vertrag verstösst oder begründeter Verdacht eines Verstosses besteht, wiederholt Fahrzeuge beschädigt oder wegen des Fahrens mit einem Fahrzeug des Sharing-Systems gebüsst wird.

28. KUNDENZENTRUM

Bei technischen Fragen betreffend die Fahrzeuge oder bei allgemeinen Fragen zum Sharing-System sowie bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden:

a) Region Basel Pick-e-Bike AG, Grenzweg 1, 4104 Oberwil,
0848 02 03 04
hello@pickebike.ch

b) Region Fribourg Fribike Sharing SA, Route de Morat 135, 1763 Grange-Paccot,
0848 02 03 04
bonjour@pickebike.ch

c) Region Aubonne Société Electrique des Forces de l'Aubonne SA, Chemin Lucien Chevallaz 5, 1170 Aubonne
0848 02 03 04
hello@pickebike.ch

29. ÄNDERUNGEN DIESES VERTRAGS

29.1 Änderung der gesetzlichen Regeln

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für das Fahren von Motorfahrrädern (e-Bikes) oder Kleinmotorrädern (e-Scooter) geändert werden, ist die Betreiberin berechtigt, diesen Vertrag einseitig zu ändern, um sicherzustellen, dass die Betreiberin und der Nutzer die neuen gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Die Betreiberin ist berechtigt, entsprechende Änderungen in diesem Vertrag festzuhalten.

Der neue Vertragsinhalt wird gültig, sobald die Betreiberin den neuen Vertrag über die entsprechende Funktion in der App publiziert und der Nutzer beim nächsten Öffnen oder Verwenden der App eine entsprechende Mitteilung erhält.

Falls der Nutzer die Änderungen nicht akzeptiert, ist dieser Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet.

29.2 Tarife

Die Tarife für das Sharing-System von Pick-e-Bike bilden in ihrer jeweils gültigen Fassung einen verbindlichen Bestandteil dieses Vertrags.

Die Betreiberin kann den Vertrag und die Tarife jederzeit einseitig mit Wirkung für die nächste Fahrzeugbuchung ändern.

Der jeweils gültige Vertrag und die Tarife können jederzeit in der entsprechenden Funktion in der App gelesen oder unter www.pickebike.ch eingesehen, heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

29.3 Sprache

Dieser Verleihvertrag wurde in deutscher Sprache abgefasst. Es ist jeweils ausschliesslich die deutsche Version des vorliegenden Verleihvertrags rechtsverbindlich. Allfällige Übersetzungen des Verleihvertrags in andere Sprachen sind nicht verbindlich.

30. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Dieser Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.

Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag befindet sich am Sitz der jeweiligen Betreiberin.

 

Oberwil, 1. April 2024

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